Bist Du im Design tätig und seit mindestens zwei Jahren im Kanton Bern wohnhaft oder hast du hier Deinen gestalterischen Hauptwirkungsort? Dann bewirb Dich jetzt für die Förderangebote der Berner Design Stiftung!
Bis zum 4. Februar 2025 hast Du die Möglichkeit, Dich zu registrieren.
Was Du brauchst:
– Eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung oder ein Nachweis, dass der Kanton Bern Dein gestalterischer Hauptwirkungsort ist
– Ein überzeugendes Projekt
Lies Dir vor Deiner Eingabe das Förderreglement gut durch und erfahre mehr über die Fördergefässe.