Die Tätigkeiten von VERSO teilen sich auf in eine Stufe Hochschule und eine Stufe Departemente. Die Departemente haben je ihre eigene Studierendenversammlung, die als eigenständige Unterorganisationen von VERSO agieren. In den Studierendenversammlungen können sich alle Studierenden des jeweiligen Departements aktiv beteiligen. Jede Studierendenversammlung wählt zwei Delegierte in den zehnköpfigen Studierendenrat. Der Studierendenrat verantwortet und koordiniert die Mitwirkung auf der Ebene der gesamten Hochschule.

Studierendenrat
Der zehnköpfige Studierendenrat von VERSO wird aus je zwei Delegierten aus jedem Departement gebildet. Der Studierendenrat trifft sich regelmässig zu Sitzungen, bei denen Informationen aus den verschiedenen Gremien ausgetauscht, Positionen und Vorgehen der studentischen Mitwirkung besprochen und Projekte geplant werden. Innerhalb von VERSO nimmt der Studierendenrat die Rolle einer Geschäftsleitung ein. Der Studierendenrat wird durch ein Co-Präsidium koordiniert, dies sind momentan Laura Gubler aus dem DKV und Lea Grünbichler aus dem DDK.
Studierendenrat
Laura D. Gubler – Co-Präsidium
DKV, Master Art Education Kunstpädagogik
Mandate: Schweizpolitik
Gremien: Mensarat, Vorstand Hochschulversammlung, Qualitätskommission
Lea Grünbichler – Co-Präsidium
DDK, Bachelor Theater – Schauspiel
Co-Vorsitz VERSO Semesterrat
Mandate: Finanzverantwortung, Schweizpolitik, Internationales
Gremien: Hochschulversammlung
Kilian Brandscherdt – Ressort Hochschulpolitische Kommunikation (HOPOKO)
DMU, Bachelor Musik – Klassik – Gesang
Gremien: Hochschulversammlung, Mensarat
Externe Gremien: Studentische Wohngenossenschaft
Kirill Kohl – Ressort Medien & Kommunikation (MEKO)
DDE, Master Interaction Design
Mandate: Nachhaltigkeit
Gremien: Hochschulversammlung
Corentin Bezençon – Ressort Studium & Dienstleistungen (STUDL)
DMU, Bachelor Musik – Klassik – Violoncello
Gremien: Hochschulversammlung
Sita Peiler – Ressort Hochschulpolitik
DFA, Bachelor Fine Arts
Gremien: Dossierkommission Learning & Teaching, Hochschulversammlung
Lucia Albanese – Ressort Nachwuchsstrategie (NAWU)
DKV, Master Art Education – Kunstpädagogik
Gremien noch nicht zugeteilt
Rechtliche Grundlagen
Die Studierendenorganisation VERSO wird durch eine Geschäftsordnung geregelt. In dieser sind die Strukturen und Abläufe von VERSO festgeschrieben. Diese Geschäftsordnung stützt sich ihrerseits auf das Fachhochschulgesetz und die Hochschulordnung der ZHdK, die eine Studierendenorganisation als Vertretung für alle Studierenden vorsehen. Die Geschäftsordnung regelt die Organisation, die Aufgaben sowie Rechte und Pflichten von VERSO und gilt somit auch für alle Unterorganisationen wie beispielsweise die Studierendenversammlungen der Departemente.
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Semesterrat
Der Semesterrat befasst sich mit für die gesamte Hochschule fundamentalen strategischen Themen. So werden beispielsweise viele Positionspapiere an einem Semesterrat erarbeitet und beschlossen. Der Semesterrat besteht aus je sechs Delegierten aus allen Studierendenversammlungen. Er wird von einem Vorsitz geleitet und tagt seit HS17 zweimal pro Semester.
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Reglement Semesterrat:
Reglement Semesterrat der Studierendenorganisation VERSO
Protokolle der vergangenen Semesterräte / Semesterversammlungen:
Protokoll SR33 HS24-2
Protokoll SR32 HS24-1
Protokoll SR31 FS24-2
Protokoll SR30 FS24-1
Protokoll SR29 HS23-2
Protokoll SR28 HS23-1
Protokoll SR27 FS23-2
Protokoll SR26 FS23-1
Protokoll SR25 HS22-2
Protokoll SR24 HS22-1
Protokoll SR23 FS22-2
Protokoll SR22 FS22-1
Protokoll SR20 HS21-2
Protokoll SR19 HS21-1
Protokoll SR18 FS21-2
Protokoll SR17 FS21-1
Protokoll SR16 HS20-2
Protokoll SR15 HS20-1
Protokoll SR14 FS20-2
Protokoll SR13 FS20-1
Protokoll SR12 HS19-2
Protokoll SR11 HS19-1
Protokoll SR10 FS19-2
Protokoll SR09 FS19-1
Protokoll SR08 HS18-2
Protokoll SR07 HS18-1
Protokoll SR06 FS18-2
Protokoll SR05 FS18-1
Protokoll SR04 HS17-2
Protokoll SR03 HS17-1
Protokoll SR02 FS17
Protokoll SR01 HS16
Verein Studierende ZHdK
Im Hintergrund wird die Studierendenorganisation VERSO von einem Verein getragen, dem «Verein Studierende der ZHdK (VSZHdK)». Dieser Verein regelt die Administration und die Finanzierung von VERSO. Der Verein existiert, damit wir Mitgliederbeiträge erheben können und unsere Gelder selbstständig verwalten können. Er ist juristisch unabhängig von der ZHdK und untersteht damit nicht der Gewalt der ZHdK.
Der Verein VSZHdK wird durch Statuten geregelt. In diesen sind die Strukturen und Aufgaben des VSZHdK festgeschrieben, unter anderem der Vereinszweck, die Organe des Vereins sowie die Aufnahme- und Austrittsmodalitäten.
Mitgliedschaft:
Alle Studierenden können gleichzeitig mit ihrer Semesterrechnung einen freiwilligen Beitrag an die Mitwirkungstätigkeit von VERSO leisten und sind damit automatisch Mitglieder des VSZHdK. Der Mitgliederbeitrag beträgt momentan 32 Franken pro Semester. Die Mitglieder können jeweils per 1. Juli respektive 1. Dezember aus dem Verein austreten. Natürlich werden auch Studierende, welche nicht Mitglieder des VSZHdK sind, von VERSO vertreten.
Mitgliederversammlung:
Einmal im Jahr treffen sich die Mitglieder des VSZHdK zur Mitgliederversammlung (MV). An dieser werden die Jahresrechnung und das Budget genehmigt, der Jahresbericht abgenommen und bei Bedarf die Mitgliederbeiträge angepasst. Eine vollständige Auflistung aller Funktionen der MV findet sich in den Statuten. Alle anwesenden Mitglieder des VSZHdK haben dabei eine Stimme.
Statutenrevision 2020
Am 1.8.2020 traten die im FS19 revidierten Statuten und die neue Geschäftsordnung von VERSO in Kraft. Die Statuten und die Geschäftsordnung wurden insbesondere revidiert, da die Trennung zwischen dem Verein und der Studierendenorganisation unklar war. Der Verein, juristisch unabhängig von der ZHdK, dient in erster Linie als ein Vehikel, welches sich um die Finanzierung und die Administration der Studierendenorganisation kümmert. Gewisse Organe und Abläufe der Studierendenorganisation, welche bis anhin durch die Statuten geregelt wurden, werden neu in der Geschäftsordnung festgeschrieben. Während die Studierendenorganisation weiterhin unter dem Namen VERSO auftritt, wurde der Verein im Hintergrund „Verein Studierende ZHdK“ genannt, damit die Trennung zwischen Verein und Studierendenorganisation auch im Namen sichtbar ist.
Unter anderem wurden die Austrittsformalitäten einfacher und transparenter gestaltet, einige Organe umbenannt (z.B. die Semesterversammlung heisst jetzt Semesterrat), das Quorum für die Mitgliederversammlung (ehemals Vollversammlung) herabgesetzt sowie eine neue Regelung eigeführt, dass das Vereinsvermögen bei einer allfälligen Vereinsauflösung im Rahmen der Fondation ZHdK finanziell benachteiligten Studierenden zugutekommt.