Positionspapier Wechsel und Abbruch Minor

Positionspapier Wechsel und Abbruch Minor

Positionspapier Wechsel und Abbruch Minor

28. Oktober 2025

28. Oktober 2025

28. Oktober 2025

Position Paper

Position Paper

VERSO

VERSO

VERSO

VERSO hat von einigen Studierenden Hinweise zu einem bedenklichen Umgang der ZHdK mit Abbrüchen und Wechseln der Minor-Programme erhalten. Für Studierende sei es nach Beginn des Minors schwierig bis unmöglich, aus dem ihnen zugewiesenen Programm wieder auszutreten. Die Hochschuladministration liesse bisher nur vier Gründe für einen Abbruch von einem Minor zu: Krankheit/Unfall, unpassender Zeitrahmen, Austauschsemester oder Studienabbruch. Bei der Prüfung dieser Aussagen stellten wir fest, dass eine Begründung der aktuellen Handhabung durch die entsprechenden Rechtsgrundlagen, konkret durch das Merkblatt zu Minor Anmeldungen (“Reglement für die Anmeldung und Zuteilung der Minor-Studienplätze (MinAr)”) und durch die Rahmenstudienordnung der ZHdK (“Rahmenordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Zürcher Hochschule der Künste (RO)") nicht gegeben ist – der genaue Ablauf und Kriterien in Bezug auf Wechsel und Abbrüche eines Minors sind für Studierende nicht, wie die Zuteilungskriterien, einsehbar. In Absprache mit der Administration liess sich feststellen, dass dieser Prozess auf das nächste Studienjahr hin genauer festgelegt werden soll – wie, ist noch in der Ausarbeitung. VERSO positioniert sich klar gegen einen strengen Umgang mit den Wechsel- und Abbruch-Bedürfnissen der Studierenden. Wir möchten die Studierenden auf dieses Problem aufmerksam machen, denn die Thematik, ob ein Minor abgebrochen oder gewechselt werden kann, ist nicht lediglich eine administrative Angelegenheit, sondern eine inhaltliche, die die Studierenden und die Qualität des Studiums erheblich beeinträchtigt und/oder betrifft.

VERSO hat von einigen Studierenden Hinweise zu einem bedenklichen Umgang der ZHdK mit Abbrüchen und Wechseln der Minor-Programme erhalten. Für Studierende sei es nach Beginn des Minors schwierig bis unmöglich, aus dem ihnen zugewiesenen Programm wieder auszutreten. Die Hochschuladministration liesse bisher nur vier Gründe für einen Abbruch von einem Minor zu: Krankheit/Unfall, unpassender Zeitrahmen, Austauschsemester oder Studienabbruch. Bei der Prüfung dieser Aussagen stellten wir fest, dass eine Begründung der aktuellen Handhabung durch die entsprechenden Rechtsgrundlagen, konkret durch das Merkblatt zu Minor Anmeldungen (“Reglement für die Anmeldung und Zuteilung der Minor-Studienplätze (MinAr)”) und durch die Rahmenstudienordnung der ZHdK (“Rahmenordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Zürcher Hochschule der Künste (RO)") nicht gegeben ist – der genaue Ablauf und Kriterien in Bezug auf Wechsel und Abbrüche eines Minors sind für Studierende nicht, wie die Zuteilungskriterien, einsehbar. In Absprache mit der Administration liess sich feststellen, dass dieser Prozess auf das nächste Studienjahr hin genauer festgelegt werden soll – wie, ist noch in der Ausarbeitung. VERSO positioniert sich klar gegen einen strengen Umgang mit den Wechsel- und Abbruch-Bedürfnissen der Studierenden. Wir möchten die Studierenden auf dieses Problem aufmerksam machen, denn die Thematik, ob ein Minor abgebrochen oder gewechselt werden kann, ist nicht lediglich eine administrative Angelegenheit, sondern eine inhaltliche, die die Studierenden und die Qualität des Studiums erheblich beeinträchtigt und/oder betrifft.

VERSO hat von einigen Studierenden Hinweise zu einem bedenklichen Umgang der ZHdK mit Abbrüchen und Wechseln der Minor-Programme erhalten. Für Studierende sei es nach Beginn des Minors schwierig bis unmöglich, aus dem ihnen zugewiesenen Programm wieder auszutreten. Die Hochschuladministration liesse bisher nur vier Gründe für einen Abbruch von einem Minor zu: Krankheit/Unfall, unpassender Zeitrahmen, Austauschsemester oder Studienabbruch. Bei der Prüfung dieser Aussagen stellten wir fest, dass eine Begründung der aktuellen Handhabung durch die entsprechenden Rechtsgrundlagen, konkret durch das Merkblatt zu Minor Anmeldungen (“Reglement für die Anmeldung und Zuteilung der Minor-Studienplätze (MinAr)”) und durch die Rahmenstudienordnung der ZHdK (“Rahmenordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Zürcher Hochschule der Künste (RO)") nicht gegeben ist – der genaue Ablauf und Kriterien in Bezug auf Wechsel und Abbrüche eines Minors sind für Studierende nicht, wie die Zuteilungskriterien, einsehbar. In Absprache mit der Administration liess sich feststellen, dass dieser Prozess auf das nächste Studienjahr hin genauer festgelegt werden soll – wie, ist noch in der Ausarbeitung. VERSO positioniert sich klar gegen einen strengen Umgang mit den Wechsel- und Abbruch-Bedürfnissen der Studierenden. Wir möchten die Studierenden auf dieses Problem aufmerksam machen, denn die Thematik, ob ein Minor abgebrochen oder gewechselt werden kann, ist nicht lediglich eine administrative Angelegenheit, sondern eine inhaltliche, die die Studierenden und die Qualität des Studiums erheblich beeinträchtigt und/oder betrifft.

GRUNDSÄTZE DES STUDIERENS UND DES MAJOR MINOR STUDIENMODELLS

Die ZHdK wirbt mit einer “individuellen Zusammenstellung” des Studiums (Quelle: www.zhdk.ch / Major-Minor). Eine enge Regelung von Abbruch und Wechsel widerspricht den Grundsätzen des Studierens und auch dem Versprechen des Major Minor-Modells. Auch wenn ein Wechsel nicht immer möglich sein muss, sollte ein Abbruch immer eine Option bleiben.

An jeder Hochschule und Universität in der Schweiz können sich Studierende auf Antrag per Ende Semester von einem Studienprogramm abmelden oder exmatrikulieren. Dabei ist es zentral, dass Studierende dafür keinen Grund nennen müssen. Es wird ihnen als mündige Erwachsene zugetraut, solche Entscheidungen für sich selbst treffen zu können, und sich den möglichen Konsequenzen bewusst zu sein. Auch an der ZHdK kann man sich jeweils per Ende Semester von einem Major abmelden und in einen anderen Major wechseln (siehe RO § 35. 1).



FLEXIBILITÄT UND AUSNAHMEN IN NEUEN SYSTEMEN

Zur Zeit laufen zwei Studiensysteme gleichzeitig, Major-Minor steckt noch in den Kinderschuhen. Mit der Einführung eines neuen Systems sind Unklarheiten und Unzufriedenheiten zu erwarten, sowohl auf Studierenden- als auch auf der administrativen Seite. Gerade dann ist eine flexible und offene Leitung zentral, die auf jetzt erst erkennbare Mängel der Erstdurchführung eingeht. Es bräuchte unseres Erachtens nach eine Kulanzregelung für Studierende, die 2024 ihren Minor angetreten sind und deren Studium von administrativen Problemen betroffen ist, oder die aufgrund damals fehlender Informationen ihren Minor nicht weiter verfolgen wollen.

Situationen wie: Studierende, die Bedenken am Verlauf ihres Minors nicht anbringen, «weil da eh nichts zu machen ist», oder Studierende, die alleine oder nur zu zweit in einem Minor sind, können nicht so belassen werden.

Alle Studierenden absolvieren ein mehrstufiges Aufnahmeverfahren, um an dieser Hochschule studieren zu dürfen. Die Qualität der Ausbildung, für die sie sich entschieden haben, ihre Wahlmöglichkeiten, sowie die Studierbarkeit ihres Studiensystems, darf nicht von administrativ schwierigen Prozessen beeinträchtigt werden.



FEHLENDE TRANSPARENZ

Studierende, die im Herbstsemester 2024 einen Minor gewählt haben, konnten zentrale Aspekte in der Abwägung ihrer Minorpriorisierung nicht genug früh einsehen. So wussten Studierende beispielsweise weder, wer ihren Minor doziert, noch wie der genaue Zeitplan aussieht (wann der Minor stattfindet). Auch genauere Inhalte und Module sind den Studierenden erst bekannt, wenn die definitive Zuteilung stattgefunden hat. Diese Aspekte können unserer Meinung nach triftige Gründe sein, wieso ein Minor nicht passt, und abgebrochen werden muss. Hier ist eine grössere Transparenz dringend notwendig. Viele Studierende berichten, dass sie (zu) wenig Informationen zu den Minors erhalten, und es als Glück ansehen, wenn der Minor, dem sie zugeteilt werden, tatsächlich passt.

Abschnitt I

§ 3. 2 Zu jedem Minor-Studienprogramm gibt es eine Minorbeschreibung. Sie enthält insbesondere die Eingangskompetenzen, die Anmeldebedingungen, die Anzahl der Studienplätze, die nicht kombinierbaren Programme und die Programmstruktur mit den Angaben zur Anzahl Credits.

Abschnitt V

§ 38. 3 Die Studien- und Programmleitungen sowie die Minor-Verantwortlichen sind verpflichtet, sämtliche Informationen, die das Studium betreffen, rechtzeitig zu kommunizieren.

Die Minorbeschreibung muss mehr Informationen enthalten, als die in § 3 beschriebenen, um den Studierenden ein umfängliches Bild eines Minors zu machen. „Sämtliche Informationen, die das Studium betreffen rechtzeitig kommunizieren“ (§ 38) sollte bedeuten, dass diese Informationen vor einem definitiven Entscheid für einen Minor kommuniziert werden müssen, wenn dieser im Anschluss nicht mehr ohne Weiteres abgebrochen werden kann.

GRUNDSÄTZE DES STUDIERENS UND DES MAJOR MINOR STUDIENMODELLS

Die ZHdK wirbt mit einer “individuellen Zusammenstellung” des Studiums (Quelle: www.zhdk.ch / Major-Minor). Eine enge Regelung von Abbruch und Wechsel widerspricht den Grundsätzen des Studierens und auch dem Versprechen des Major Minor-Modells. Auch wenn ein Wechsel nicht immer möglich sein muss, sollte ein Abbruch immer eine Option bleiben.

An jeder Hochschule und Universität in der Schweiz können sich Studierende auf Antrag per Ende Semester von einem Studienprogramm abmelden oder exmatrikulieren. Dabei ist es zentral, dass Studierende dafür keinen Grund nennen müssen. Es wird ihnen als mündige Erwachsene zugetraut, solche Entscheidungen für sich selbst treffen zu können, und sich den möglichen Konsequenzen bewusst zu sein. Auch an der ZHdK kann man sich jeweils per Ende Semester von einem Major abmelden und in einen anderen Major wechseln (siehe RO § 35. 1).



FLEXIBILITÄT UND AUSNAHMEN IN NEUEN SYSTEMEN

Zur Zeit laufen zwei Studiensysteme gleichzeitig, Major-Minor steckt noch in den Kinderschuhen. Mit der Einführung eines neuen Systems sind Unklarheiten und Unzufriedenheiten zu erwarten, sowohl auf Studierenden- als auch auf der administrativen Seite. Gerade dann ist eine flexible und offene Leitung zentral, die auf jetzt erst erkennbare Mängel der Erstdurchführung eingeht. Es bräuchte unseres Erachtens nach eine Kulanzregelung für Studierende, die 2024 ihren Minor angetreten sind und deren Studium von administrativen Problemen betroffen ist, oder die aufgrund damals fehlender Informationen ihren Minor nicht weiter verfolgen wollen.

Situationen wie: Studierende, die Bedenken am Verlauf ihres Minors nicht anbringen, «weil da eh nichts zu machen ist», oder Studierende, die alleine oder nur zu zweit in einem Minor sind, können nicht so belassen werden.

Alle Studierenden absolvieren ein mehrstufiges Aufnahmeverfahren, um an dieser Hochschule studieren zu dürfen. Die Qualität der Ausbildung, für die sie sich entschieden haben, ihre Wahlmöglichkeiten, sowie die Studierbarkeit ihres Studiensystems, darf nicht von administrativ schwierigen Prozessen beeinträchtigt werden.



FEHLENDE TRANSPARENZ

Studierende, die im Herbstsemester 2024 einen Minor gewählt haben, konnten zentrale Aspekte in der Abwägung ihrer Minorpriorisierung nicht genug früh einsehen. So wussten Studierende beispielsweise weder, wer ihren Minor doziert, noch wie der genaue Zeitplan aussieht (wann der Minor stattfindet). Auch genauere Inhalte und Module sind den Studierenden erst bekannt, wenn die definitive Zuteilung stattgefunden hat. Diese Aspekte können unserer Meinung nach triftige Gründe sein, wieso ein Minor nicht passt, und abgebrochen werden muss. Hier ist eine grössere Transparenz dringend notwendig. Viele Studierende berichten, dass sie (zu) wenig Informationen zu den Minors erhalten, und es als Glück ansehen, wenn der Minor, dem sie zugeteilt werden, tatsächlich passt.

Abschnitt I

§ 3. 2 Zu jedem Minor-Studienprogramm gibt es eine Minorbeschreibung. Sie enthält insbesondere die Eingangskompetenzen, die Anmeldebedingungen, die Anzahl der Studienplätze, die nicht kombinierbaren Programme und die Programmstruktur mit den Angaben zur Anzahl Credits.

Abschnitt V

§ 38. 3 Die Studien- und Programmleitungen sowie die Minor-Verantwortlichen sind verpflichtet, sämtliche Informationen, die das Studium betreffen, rechtzeitig zu kommunizieren.

Die Minorbeschreibung muss mehr Informationen enthalten, als die in § 3 beschriebenen, um den Studierenden ein umfängliches Bild eines Minors zu machen. „Sämtliche Informationen, die das Studium betreffen rechtzeitig kommunizieren“ (§ 38) sollte bedeuten, dass diese Informationen vor einem definitiven Entscheid für einen Minor kommuniziert werden müssen, wenn dieser im Anschluss nicht mehr ohne Weiteres abgebrochen werden kann.

MISSBRAUCH UND MACHTGEFÄLLE

Nach jetzigem Verfahren bei Abbrüchen muss ein Gespräch mit der Majorleitung geführt werden, bei dem triftige Gründe genannt werden müssen – grosse Unzufriedenheit mit dem Verlauf des Minors zählt nicht dazu. Eine Hochschule ist ein Ort, an dem Machtgefälle herrschen, gerade zwischen Dozierenden und Studierenden. Eine Handhabung, in der eine höhere Instanz darüber entscheidet, ob der Grund «schlimm genug ist», hat zur Folge, dass das Unwohlsein von Studierenden bewertet wird. Es kann dafür sorgen, dass sie sich nicht trauen, etwas zu sagen: entweder aus Angst, akademisch benachteiligt zu werden, oder, im Falle eines abgelehnten Abbruchsgesuchs, weiter mit Dozierenden zu arbeiten, die davon wissen und aufgrund dessen Abneigungen und Andersbehandlung entwickeln könnten.

Das Darlegen und Bewerten der Gründe in einem Gespräch sehen wir nicht als respektvollen Umgang mit Studierenden an. Es braucht für einen Major-Wechsel keine Begründung, es braucht auch für ein Nebenfachwechsel an der Universität keine Begründung – wieso sollte es im Minor eine brauchen? Ein abgebrochenes Studienprogramm ist genug «Strafe» und ist meist eine wohlüberlegte Entscheidung der Person, die ihre Zeit für diese Ausbildung investiert. Dementsprechend sollte die Entscheidungshoheit, wo, was und wann eine Person studieren möchte, immer bei den Studierenden bleiben.



VERANKERUNG IN DER RAHMENORDNUNG DES STUDIUMS

Die Kriterien von Wechsel, Wahl und Abbruch von Minors muss für Studierende einsehbar sein. Es gibt ein Reglement für die Anmeldung und Zuteilung von Minors, aber nicht für Abbruch und Wechsel. Studierende müssen über die Rahmenbedingungen und rechtlichen Grundlagen vollumfänglich aufgeklärt werden. VERSO hat in der Rahmenordnung des Studiums nachgeschaut, und keine diese Themen betreffende Ausführungen gefunden.

Zum Beispiel:

II. Abschnitt: Studium, A. Struktur des Studiums

§ 9. 1 Die Studierenden müssen sich innert der vorgegebenen Frist für ein Minor-Studienprogramm anmelden. Allfällige Abmeldungen müssen ebenfalls in der vorgegebenen Frist erfolgen.

Weder im Intranet noch im Anmeldungsreglement (MinAr) findet sich eine konkreter Hinweis auf diese „vorgegebene Frist“. Studierende müssen über die Rahmenbedingungen und Fristen ihres Studiums informiert sein. Vor allem, wenn ein Abbruch nach der Frist nicht mehr möglich sein soll.

V. Abschnitt: Organisation des Studiums

§ 36. 1 Für Studierende, die das Minor-Studienprogramm wechseln wollen, gelten die Bestimmungen des gewählten neuen Minor-Studienprogramms.

“Wechseln wollen” setzt voraus, dass ein Wunsch nach einem Wechsel bestehen darf, und auch danach gehandelt werden kann. Dieser Satz in der Rahmenordnung ist für uns eine ganz klare Aussage, die nicht anders erklärt werden kann. Aktuell ist ein Minorwechsel nur dann möglich, wenn das Programm noch nicht angefangen hat. Das bedeutet: Nur während der Einschreibephase bis spätestens zum 22. Juni, wenn das iCu-Tool schliesst. Wenn also ein Wechsel aufgrund von strukturellen Gründen erwünscht ist, wird das meistens bereits in dieser Phase klar, und dann kann auch danach gehandelt werden. Doch die Gründe, wieso ein Minor nach dem Beginn des Programms noch gewechselt werden möchte, sind genau so ernst zu nehmen, wie organisatorische Begründungen. Und diese Anliegen werden selbstverständlich erst nach dem Beginn des Programms klar.



ZUSAMMENARBEIT VON VERSO MIT DER ADMINISTRATION

Vertreter:innen von VERSO stehen mit der Hochschuladministration, dem Learning & Teaching sowie der HSV im Austausch zu diesem Problem. Diese hat unsere Anregungen aufgenommen.

Wir wünschen uns weiterhin eine Zusammenarbeit und unsere Erfahrungen, die sich dann doch oft von ineinander verschachtelten Regelungen unterscheiden, einzubringen – sodass die Studierenden ihre Studienfächer frei bestimmen können und über ihre Rechte aufgeklärt werden.

MISSBRAUCH UND MACHTGEFÄLLE

Nach jetzigem Verfahren bei Abbrüchen muss ein Gespräch mit der Majorleitung geführt werden, bei dem triftige Gründe genannt werden müssen – grosse Unzufriedenheit mit dem Verlauf des Minors zählt nicht dazu. Eine Hochschule ist ein Ort, an dem Machtgefälle herrschen, gerade zwischen Dozierenden und Studierenden. Eine Handhabung, in der eine höhere Instanz darüber entscheidet, ob der Grund «schlimm genug ist», hat zur Folge, dass das Unwohlsein von Studierenden bewertet wird. Es kann dafür sorgen, dass sie sich nicht trauen, etwas zu sagen: entweder aus Angst, akademisch benachteiligt zu werden, oder, im Falle eines abgelehnten Abbruchsgesuchs, weiter mit Dozierenden zu arbeiten, die davon wissen und aufgrund dessen Abneigungen und Andersbehandlung entwickeln könnten.

Das Darlegen und Bewerten der Gründe in einem Gespräch sehen wir nicht als respektvollen Umgang mit Studierenden an. Es braucht für einen Major-Wechsel keine Begründung, es braucht auch für ein Nebenfachwechsel an der Universität keine Begründung – wieso sollte es im Minor eine brauchen? Ein abgebrochenes Studienprogramm ist genug «Strafe» und ist meist eine wohlüberlegte Entscheidung der Person, die ihre Zeit für diese Ausbildung investiert. Dementsprechend sollte die Entscheidungshoheit, wo, was und wann eine Person studieren möchte, immer bei den Studierenden bleiben.



VERANKERUNG IN DER RAHMENORDNUNG DES STUDIUMS

Die Kriterien von Wechsel, Wahl und Abbruch von Minors muss für Studierende einsehbar sein. Es gibt ein Reglement für die Anmeldung und Zuteilung von Minors, aber nicht für Abbruch und Wechsel. Studierende müssen über die Rahmenbedingungen und rechtlichen Grundlagen vollumfänglich aufgeklärt werden. VERSO hat in der Rahmenordnung des Studiums nachgeschaut, und keine diese Themen betreffende Ausführungen gefunden.

Zum Beispiel:

II. Abschnitt: Studium, A. Struktur des Studiums

§ 9. 1 Die Studierenden müssen sich innert der vorgegebenen Frist für ein Minor-Studienprogramm anmelden. Allfällige Abmeldungen müssen ebenfalls in der vorgegebenen Frist erfolgen.

Weder im Intranet noch im Anmeldungsreglement (MinAr) findet sich eine konkreter Hinweis auf diese „vorgegebene Frist“. Studierende müssen über die Rahmenbedingungen und Fristen ihres Studiums informiert sein. Vor allem, wenn ein Abbruch nach der Frist nicht mehr möglich sein soll.

V. Abschnitt: Organisation des Studiums

§ 36. 1 Für Studierende, die das Minor-Studienprogramm wechseln wollen, gelten die Bestimmungen des gewählten neuen Minor-Studienprogramms.

“Wechseln wollen” setzt voraus, dass ein Wunsch nach einem Wechsel bestehen darf, und auch danach gehandelt werden kann. Dieser Satz in der Rahmenordnung ist für uns eine ganz klare Aussage, die nicht anders erklärt werden kann. Aktuell ist ein Minorwechsel nur dann möglich, wenn das Programm noch nicht angefangen hat. Das bedeutet: Nur während der Einschreibephase bis spätestens zum 22. Juni, wenn das iCu-Tool schliesst. Wenn also ein Wechsel aufgrund von strukturellen Gründen erwünscht ist, wird das meistens bereits in dieser Phase klar, und dann kann auch danach gehandelt werden. Doch die Gründe, wieso ein Minor nach dem Beginn des Programms noch gewechselt werden möchte, sind genau so ernst zu nehmen, wie organisatorische Begründungen. Und diese Anliegen werden selbstverständlich erst nach dem Beginn des Programms klar.



ZUSAMMENARBEIT VON VERSO MIT DER ADMINISTRATION

Vertreter:innen von VERSO stehen mit der Hochschuladministration, dem Learning & Teaching sowie der HSV im Austausch zu diesem Problem. Diese hat unsere Anregungen aufgenommen.

Wir wünschen uns weiterhin eine Zusammenarbeit und unsere Erfahrungen, die sich dann doch oft von ineinander verschachtelten Regelungen unterscheiden, einzubringen – sodass die Studierenden ihre Studienfächer frei bestimmen können und über ihre Rechte aufgeklärt werden.

FAZIT

Die Handhabung zu Minor Abbruch und Wechsel, wie sie aktuell von der ZHdK umgesetzt wird, ist unflexibel und den Studierenden gegenüber intransparent. VERSO fordert eine klare Miteinbeziehung von Erfahrungsberichten in Entscheidungen, die die Studierenden so stark betreffen.

Wir fordern die Ausarbeitung und Veröffentlichung eines Merkblatts für einen Wechsel und Abbruch von Minors und eine Kulanzregelung für Studierende, die 2024 ihr Studium an der ZHdK begonnen haben.

FAZIT

Die Handhabung zu Minor Abbruch und Wechsel, wie sie aktuell von der ZHdK umgesetzt wird, ist unflexibel und den Studierenden gegenüber intransparent. VERSO fordert eine klare Miteinbeziehung von Erfahrungsberichten in Entscheidungen, die die Studierenden so stark betreffen.

Wir fordern die Ausarbeitung und Veröffentlichung eines Merkblatts für einen Wechsel und Abbruch von Minors und eine Kulanzregelung für Studierende, die 2024 ihr Studium an der ZHdK begonnen haben.

FAZIT

Die Handhabung zu Minor Abbruch und Wechsel, wie sie aktuell von der ZHdK umgesetzt wird, ist unflexibel und den Studierenden gegenüber intransparent. VERSO fordert eine klare Miteinbeziehung von Erfahrungsberichten in Entscheidungen, die die Studierenden so stark betreffen.

Wir fordern die Ausarbeitung und Veröffentlichung eines Merkblatts für einen Wechsel und Abbruch von Minors und eine Kulanzregelung für Studierende, die 2024 ihr Studium an der ZHdK begonnen haben.

Close

Menu

Close

Menu

Weitere Artikel

Stellungnahme zu Richtungsentscheiden aus der HSL Retraite

25. Nov.

Position Paper

Aus der HSL Retraite (08.09.25)

Forderungspapier der ZHdK-Studierenden an den Mensarat

17. Juni

Position Paper

Öffnungszeiten, Fleischaternativen und Preis

Position der Studierenden zu den Nachtschliessung der ZHdK

14. Okt.

Position Paper

Gegen eine Reduktion der Öffnungszeiten für Schulangehörige

Statement zum Umgang mit Stabilisierungsinitiative der HSL

20. Dez.

Position Paper

Umgang der Hochschulleitung zur Stabillisierungsinitiative

Protokoll: Workshop für Massnahmen aus Studibefragung 2018

1. Jan.

Position Paper

Ableitung von Massnahmen aus der Studierendenbefragung 2018

Positionspapier zur Unterrichtsevaluation (UE) an der ZHdK

1. Feb.

Position Paper

Zusammenfassung Semesterversammlung FS19-1 zum Workshop UE

Shenzhen International School of Design - Positionspapier

26. Feb.

Position Paper

Partnerschaft chinesischen Harbin Institute of Technology.

Gefunden wonach du suchst?

Quicklinks

Departemente

Kontakt

Toni-Areal
Raum 5.B10

Pfingstweidstrasse 96
Postfach
8031 Zürich

Newsletter

Alle Studierenden der ZHdK erhalten den Newsletter automatisch. Falls du den Newsletter nicht erhältst, kannst du ihn gerne hier abonnieren.
German

Gefunden wonach du suchst?

Quicklinks

Departemente

Kontakt

Toni-Areal
Raum 5.B10

Pfingstweidstrasse 96
Postfach
8031 Zürich

Newsletter

Alle Studierenden der ZHdK erhalten den Newsletter automatisch. Falls du den Newsletter nicht erhältst, kannst du ihn gerne hier abonnieren.
German

Gefunden wonach du suchst?

Quicklinks

Departemente

Kontakt

Toni-Areal
Raum 5.B10

Pfingstweidstrasse 96
Postfach
8031 Zürich

Newsletter

Alle Studierenden der ZHdK erhalten den Newsletter automatisch. Falls du den Newsletter nicht erhältst, kannst du ihn gerne hier abonnieren.
German
Stellungnahme zu Richtungsentscheiden aus der HSL Retraite

25. Nov.

Position Paper

Aus der HSL Retraite (08.09.25)

Forderungspapier der ZHdK-Studierenden an den Mensarat

17. Juni

Position Paper

Öffnungszeiten, Fleischaternativen und Preis

Position der Studierenden zu den Nachtschliessung der ZHdK

14. Okt.

Position Paper

Gegen eine Reduktion der Öffnungszeiten für Schulangehörige

Statement zum Umgang mit Stabilisierungsinitiative der HSL

20. Dez.

Position Paper

Umgang der Hochschulleitung zur Stabillisierungsinitiative

Protokoll: Workshop für Massnahmen aus Studibefragung 2018

1. Jan.

Position Paper

Ableitung von Massnahmen aus der Studierendenbefragung 2018

Positionspapier zur Unterrichtsevaluation (UE) an der ZHdK

1. Feb.

Position Paper

Zusammenfassung Semesterversammlung FS19-1 zum Workshop UE

Shenzhen International School of Design - Positionspapier

26. Feb.

Position Paper

Partnerschaft chinesischen Harbin Institute of Technology.

Weitere Artikel